Laut §34 FSG (Führerscheingesetz) müssen Führerscheinwerber/innen ein ärztliches Gutachten vorlegen, dass bestätigt, dass sie zum Lenken eines Kraftfahrzeuges geeignet sind.

WICHTIG: Diese Untersuchung darf nicht von ihrem eigenen Hausarzt durchgeführt werden, der untersuchende Arzt darf den Führerscheinwerber/in in den letzten fünf Jahren nicht regelmäßig medizinisch betreut haben.

Nach Terminvereinbarung biete ich diese Untersuchung als sachverständiger Arzt nach §34 gerne an.