Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung mit der Patienten eine medizinische Behandlung (z.B. lebensverlängernde Maßnahmen) bereits im Vorfeld verbindlich ablehnt. Diese Erklärung soll dann wirksam werden soll, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (z.B. weil der Patient bewusstlos ist). Diese Patientenverfügung muss von einem Rechtsanwalt oder Notar bestätigt werden und ist prinzipiell für acht Jahre gültig, muss dann erneuert werden. Ist der Patient innerhalb dieser acht Jahre nicht mehr entscheidungsfähig (Demenz, etc.) so behält sie dennoch ihre ursprüngliche Dauer. Patientenverfügungen beinhalten auch keine Maßnahmen, die nach dem Tod erfolgen sollen (Begräbnis, etc.) sondern bestimmen rein die medizinischen Aspekte der Behandlung unter gewissen Umständen.

Aus diesem Grund ist für solch eine verbindliche Patientenverfügung eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Folgen dieser Verfügung vorgeschrieben. Gerade hier im Rahmen dieses Aufklärungsgespräches, ist ein sensibler und fachlich korrekter Umgang mit dieser Materie entscheidend, weshalb ich aus meiner beruflichen Erfahrung sagen kann, dass „Patientenverfügung nicht gleich Patientenverfügung“ ist.

Der Arzt muss umfangreich etwaige Auswirkungen darlegen, die diese Verfügung zur Folge hat. Denn in einer verbindlichen Patientenverfügung müssen alle medizinischen Behandlungen die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein und eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang hervorgehen.

Gerade in diesem besonderen Bereich ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine wichtige Komponente, um zu einer für den Patienten zufriedenstellenden Lösung zu gelangen die wirklich seinen Wünschen entspricht. Gerne informiere ich Sie vorab zu dieser Thematik und führe mit Ihnen die Schritte für eine verbindliche Patientenverfügung von medizinischer Seite durch.